Spectaris setzt sich für Lieferkettengesetz ein

Der Industrieverband Spectaris bringt sich mit einem Positionspapier in die Diskussion um ein nationales Lieferkettengesetz ein, denn Nationale Alleingänge schaffen kein Mehr an Gerechtigkeit.

Spectaris-Vorstandsvorsitzender Josef May: „Unsere Mitglieder wissen um ihre menschenrechtliche Verantwortung und die Einhaltung von international anerkannten Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards entlang ihrer Lieferketten. Diese Werte werden als unternehmenseigene Grundsätze und durch das vielfache Engagement im ‚UN Global Compact‘, in der ‚Responsible Business Alliance‘ oder durch freiwillige Anwendung des ‚Deutschen Corporate Governance Kodex‘ gelebt. Ein nationaler Alleingang, wie er derzeit von der Bundesregierung mit dem Lieferkettengesetz geplant ist, wird jedoch nicht das erhoffte Mehr an Gerechtigkeit bringen. Selbst kleine und mittelgroße Firmen sollen mit Kontrollarbeit belastet werden, die unmöglich zu schultern ist und vielmehr zu den staatlichen Aufgaben zählt. Unsere Mitglieder lehnen ihn als nicht zielführend und in der Praxis nicht umsetzbar ab.“

Nach den bisher bekannten Eckpunkten entsteht für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern eine Sorgfaltspflicht, nach der sie die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette bis ins letzte Glied ermitteln müssen. Dabei müssen sie Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen und in regelmäßigen Abständen über ihre Anstrengungen zur Wahrung der Menschenrechte berichten. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ungeklärt bleibt allerdings bisher, wie Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht effektiv nachkommen sollen.

Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Einführung einer zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen.

Dies widerspricht den OECD-Guidelines und den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte. Beide schließen eine Haftung für Dritte aufgrund des Bestehens von Geschäftsbeziehungen aus. Unbeachtet bleibt auch, dass Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen im Ausland heute schon strafrechtlich verfolgbar sind und betroffene Personen bereits in Deutschland klagen können. Die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung und die einseitige Risikoabwälzung auf deutsche Unternehmen lehnen wir ab. Würde jeder EU-Mitgliedsstaat seine eigenen Gesetze machen, hätten wir bald einen europäischen Flickenteppich an Regularien zu beachten“, so May abschließend.

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