ZVA: Neuauflage Sehteste und Funktionsprüfungen beim Augenoptiker

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Die zwanzig Seiten starke Broschüre fasst übersichtlich zusammen, welche Überprüfungen des Sehvermögens und weitere Funktionsprüfungen für gängige Berufszulassungen und Führerscheine ein Augenoptiker durchführen darf und welche Bestimmungen dabei jeweils gelten.

[perfectpullquote align="full" bordertop="false" cite="" link="" color="" class="" size=""]Neben den wichtigsten Vorschriften für die Prüfung der zentralen Tagessehschärfe nach DIN/EN/ISO beinhaltet die Broschüre Details zu Sehtests für den Führerscheinerwerb in unterschiedlichen Fahrzeugklassen sowie für Bildschirmarbeitsplätze, den Sportbootführerschein und den Jagdschein. Die zweite Auflage 2019 beinhaltet zusätzliche Informationen zum zerstörungsfreien Werkstoffprüfen, darüber hinaus sind die Sehtestanforderungen für Tennisschiedsrichter sowie zum Augentest für die ESA- und NASA-Zertifizierung für elektronische Verbindungstechniken neu hinzugekommen.[/perfectpullquote]

Ein umfangreicher Anhang informiert über Überprüfungen des Sehvermögens im Rahmen weiterer Berufszulassungen und Führerscheine, für die zwar in der Regel eine fach- oder amtsärztliche Untersuchung vorgeschrieben ist, die der Augenoptiker jedoch auf Wunsch und Rechnung des Kunden ebenfalls durchführen kann – beispielsweise, falls der Kunde vorab eine Einschätzung seines Sehvermögens wünscht, bevor er sich dem offiziellen Zulassungsverfahren unterzieht. Der Augenoptiker muss den Kunden aber darauf hinweisen, dass diese Teste außerhalb des regulären Zulassungsverfahrens durchgeführt und anschließend bei einem befugten Arzt wiederholt werden müssen. Gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro, inkl. MwSt, zuzüglich Porto kann die Broschüre bestellt werden unter i.schaefer@zva.de. Foto ZVA

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