Urteil zu Brillen.de: Remote-Refraktion entbindet nicht der Zulassungspflicht für Hybrid-Filiale

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes eine Untersagungsverfügung der Stadt Homburg/Saar gegen eine nicht in die Handwerksrolle eingetragene Brillen.de-Filiale der Supervista AG bestätigt.
Hintergrund war der Betrieb einer sogenannten Hybrid-Filiale mit Remote-Refraktion ohne vor Ort anwesenden Meister. Mit Beschluss vom 30. Januar hat das zuständige Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde von Supervista dagegen abgewiesen, dieser Beschluss ist unanfechtbar.











