Anmeldung zur RAL Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen

Seit dem 1. August ist die Anmeldung zur RAL Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen möglich. Voraussetzung für die Gütezeichenbenutzung ist, dass der Antragsteller oder ein in dem Betrieb des Antragstellers beschäftigter Mitarbeiter mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 30 Stunden, über die praktischen und theoretischen Kompetenzen zur Durchführung optometrischer Untersuchungen verfügt.

Zu den fachlichen Qualifikationen zählen ein Hochschul- oder Universitätsabschluss in der Augenoptik/Optometrie, die bestandene Fortbildungsprüfung zum Optometristen (HWK/ZVA) sowie das ECOO Europadiplom; darüber hinaus müssen die Betriebe alle weiteren in der Gütesicherung RAL-GZ 117 definierten Anforderungen nachweisen.
Gleichzeitig ist auch die Anmeldung für die Auflistung im Deutschen Optometristen Register möglich. Hier können sich auch alle Optometristen registrieren lassen, die nicht in Betrieben mit dem „RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen“ praktizieren, aber die fachlichen Voraussetzungen der Gütegemeinschaft aufweisen.

Informationen und Anträge für die Mitgliedschaft auf Website der RAL Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen unter www.optometrist.de.