Betriebsveranstaltung: Höchstgrenze und Kostenermittlung für Weihnachtsfeier

Weihnachtsfeiern liegen als Betriebsveranstaltungen grundsätzlich im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb lohnsteuerfrei.

Betriebliche Weihnachtsfeiern und andere Betriebsfeste wie Betriebsausflug oder Betriebsjubiläum, werden als Zuwendungen des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern behandelt. Da solche Betriebsveranstaltungen überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, sind sie lohnsteuerfrei, soweit pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung nicht mehr als 110 EUR ausgegeben werden.
Wird die Höchstgrenze von 110 EUR pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung überschritten, muss der Arbeitgeber den übersteigenden Betrag als Arbeitslohn erfassen. Die Lohnsteuer kann individuell oder pauschal ermittelt werden. Es müssen alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer einbezogen werden. Der Höchstbetrag von 110 EUR gilt pro Arbeitnehmer, auch wenn der Ehegatte und die Kinder des Arbeitnehmers an einer Betriebsveranstaltung teilnehmen. Wichtig! Es reicht nicht aus, dass die Kosten pro Teilnehmer nicht mehr als 110 EUR betragen, es muss daher auch ermittelt werden, welche Kosten dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen sind.

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