Digital Services Act (DSA) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband fordert Korrektur

Soziale Medien nutzen, online auf Nachrichten zugreifen, Informationen über Suchmaschinen finden – all das ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Trotzdem können blinde und sehbehinderte Menschen sich nicht auf den Zugang zu diesen Angeboten verlassen. Und das soll auch so bleiben, wenn es nach den EU-Institutionen geht.

Denn der Europäische Rechtsakt für digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) in seiner momentanen Fassung sieht vor, dass die Anbieter digitaler Plattformen und Dienste nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Stattdessen setzt man auf freiwillige Verhaltenskodizes.
„Barrierefreiheit muss ohne Wenn und Aber gewährleistet sein“, sagt Klaus Hahn, der Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). „Ansonsten droht eine wachsende digitale Kluft zwischen denjenigen, die Zugang zu neuen Technologien haben und von ihnen profitieren, und denjenigen, die beim digitalen Wandel zurückbleiben.“

Im Einklang mit dem Europäischen Behindertenforum (EDF) fordert der DBSV deshalb die EU-Institutionen und insbesondere auch die Bundesregierung auf, vor der endgültigen Verabschiedung der Verordnung nachzubessern und Barrierefreiheit für die Anbieter digitaler Plattformen zur Pflicht zu machen.

Auf europäischer Ebene gibt es mit dem European Accessibility Act (EAA) bereits eine solide rechtliche und technische Grundlage für die Zugänglichkeit von Dienstleistungen. Die zunehmend wichtiger werdenden Plattformangebote sind bislang nicht von diesen Regelungen erfasst. Nun muss die Möglichkeit genutzt werden, mit dem DSA diese gravierende Regelungslücke zu schließen.

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