Gesundheitsausschuss: Patientenvertreter und ZVA kritisieren zu niedrige Festbeträge

Bildquelle: Bundestag

Gesundheitsexperten verschiedener Parteien fordern eine Ausweitung des Leistungsanspruchs auf Sehhilfen. Bei der dazugehörigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages erklärte ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel, dass dies zu den bestehenden Festbeträgen nicht möglich sei.

Anlass der Anhörung am 4. November waren Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP, der Linken und der AfD. Die Anträge der Bundestagsfraktionen unterscheiden sich zwar hinsichtlich ihrer konkreten Forderungen, ihnen allen gemein ist jedoch, dass im Ergebnis ein Mehr an Sehhilfen zu Lasten der Krankenkassen geliefert werden würde.

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) sieht dies gegenwärtig kritisch und verweist auf den Entwurf der Festbeträge, den der GKV-Spitzenverband unlängst vorlegte. Dienstleistungen wie Beratungen und Messungen seien dabei nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden und die Festbeträge entsprechend viel zu niedrig, erklärte ZVA-Geschäftsführer bei seiner Anhörung im Gesundheitsausschuss.

Jeglichen Leistungsausweitungen zu Lasten der Augenoptiker erteilte er daher eine klare Absage: „Der bürokratische Mehraufwand ist gerade vor dem Hintergrund der zu niedrigen Festbeträge aus unserer Sicht nicht vertretbar.“ Unterstützung erfuhr der ZVA von Seiten der Patientenvertretung: „Wenn wir eine Reformkommission brauchen, dann ganz, ganz dringend für den Bereich der Festbeträge, die sind nämlich momentan wirklich nicht auskömmlich,“ so Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband.

ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod wertet die Anhörung als Bestätigung der Verbandsposition: „Wir haben bereits in unserer Stellungnahme zu den Festbeträgen gegenüber dem GKV-Spitzenverband ausdrücklich erklärt, dass die fachlich gebotene Versorgung der gesetzlich Versicherten zu diesen Konditionen nicht darstellbar ist, da sie schlicht unwirtschaftlich ist. Wir unterstützen ausdrücklich die Bemühungen der Politik, so vielen Menschen wie möglich zu gutem Sehen zu verhelfen. Dies darf aber nicht zu Lasten der Qualität und auf den Schultern der Augenoptikbetriebe geschehen. Dies wäre ein Pyrrhussieg für die Verbraucher und es würde die Versorgung in der Fläche nachhaltig gefährden.“

 

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