Jeder dritte Autofahrer zweifelt an eigener Sehleistung

Regen, Nebel, Dämmerung und blendende Scheinwerfer stellen die Augen im Herbst besonders auf die Probe. Laut aktueller Allensbach-Brillenstudie zweifelt rund ein Drittel der Pkw-Fahrer an der eigenen Sehleistung. Trotzdem verzichten viele über Jahre auf einen Sehtest. Das Kuratorium Gutes Sehen (KGS) rät deshalb: Augen mindestens alle zwei Jahre im TÜV-Rhythmus prüfen lassen.

Viele wissen um ihre Sehdefizite, handeln aber nicht: In Deutschland sind zwei Drittel der Autofahrer auf eine Brille angewiesen. Dennoch verlässt sich ein erheblicher Teil auf veraltete Korrektionswerte. Laut aktueller Allensbach-Brillenstudie ist nur gut die Hälfte der Brillenträger überzeugt, dass ihre Sehleistung bei einer Kontrolle ausreichen würde. Über ein Viertel zweifelt bereits an der eigenen Sehkraft.

Auch ohne Brille ist die Lage nicht besser: Zwar halten sich die meisten für fahrtauglich, doch jeder Sechste rechnet damit, einen Sehtest nicht zu bestehen. Besonders auffällig: Unter den 45- bis 49-Jährigen haben in den vergangenen drei Jahren nur knapp vier von zehn Personen einen Sehtest gemacht. Doch in diesem Lebensabschnitt lässt die Sehkraft häufig unbemerkt nach.

Tipps für bessere Sicht im Herbst:
Sehkraft prüfen lassen: Alle zwei Jahre im Augenoptikbetrieb oder in der Augenarztpraxis, ab 60 besser jährlich. Erste Hinweise liefern kostenfreie Online-Sehtests, z. B. auf www.seh-check.de.
Brillengläser optimieren: Spezielle Autofahrergläser mindern Blendung, verstärken Kontraste und erleichtern den Blickwechsel zwischen Straße und Navigationssystem. Entspiegelte oder polarisierende Gläser erhöhen die Sicherheit bei Nässe und Dämmerung.
Trockene Augen vermeiden: Bei längeren Fahrten öfter blinzeln, Pausen einlegen und bei Bedarf Benetzungstropfen nutzen.
Sonnenbrille bereithalten: Tönungen reduzieren die Lichtintensität, ein Polarisationsfilter verhindert zusätzlich Blendung durch Reflexionen auf nassen Straßen und bei tief stehender Sonne. Empfehlenswert ist Tönungsstufe zwei oder drei; Stufe vier ist im Straßenverkehr verboten.

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