Meilenstein für die Augenoptik: Sehtests für Berufskraftfahrer ab sofort im Fachgeschäft

Bild: KI
Seit dem 18. August 2026 dürfen qualifizierte Optikbetriebe die erweiterte Sehüberprüfung für Berufskraftfahrer bei den Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie Fahrgastbeförderung durchführen und bescheinigen. Was bisher vorrangig Ärzten vorbehalten war, umfasst nun auch die Prüfung von Tagessehschärfe, Farb-, Kontrast- und Dämmerungssehen, Gesichtsfeld sowie Stereosehen direkt im Fachgeschäft.
Für den Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ist die Verordnungsänderung ein bedeutender berufspolitischer Erfolg und die klare gesetzliche Anerkennung der optometrischen Fachkompetenz. Voraussetzung für die Durchführung sind die entsprechenden Fachkräfte, Messgeräte und betrieblichen Standards.
Die Neuregelung schafft deutliche Mehrwerte: Schätzungsweise 125.000 Lkw- und Busfahrer jährlich profitieren von wohnortnahen Terminen und kürzeren Wartezeiten. Für Augenoptikbetriebe eröffnet sich damit ein attraktives Potenzial zur Kundenbindung und Positionierung als Seh-Experte vor Ort. Die Erweiterung der Untersuchungsbefugnis bedeutet dabei keine Absenkung der Anforderungen, Augenoptikbetriebe müssen für die Durchführung über die erforderlichen Fachkräfte, Geräte und betrieblichen Voraussetzungen verfügen.






