TÜV Süd neue „Benannte Stelle“ von CooperVision

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Gemäß den Anforderungen des Medizinproduktgesetzes muss CooperVision als Hersteller von Medizinprodukten über eine „Benannte Stelle“ mit Sitz in einem der EU-Mitgliedsstaaten verfügen.

Hintergrund: „Benannte Stellen“ oder auch „Notifizierte Stellen“ sind staatlich autorisierte Stellen, die je nach Risikoklasse der Medizinprodukte, Prüfungen und Bewertungen durchführen und deren Korrektheit nach einheitlichen Bewertungsmaßstäben bescheinigen.

[perfectpullquote align="full" bordertop="false" cite="" link="" color="" class="" size=""]Seit dem 07. Juni 2019 ist die neue „Benannte Stelle“ der TÜV Süd mit Hauptsitz in München, Deutschland. Eine entsprechende Zertifizierung durch den TÜV Süd hat bereits stattgefunden. Zusätzlich hat CooperVision ein neues CE-Zeichen (Benannte Stelle 0123 ersetzt ab sofort 0088) erhalten, welches bis spätestens 07. Juni 2020 auf allen Produktverpackungen aufgebracht wird und somit das alte CE-Zeichen ersetzt. Mit diesen Maßnahmen bereitet sich CooperVision schon jetzt auf den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU vor und entspricht den daraus resultierenden Vorschriften.[/perfectpullquote]

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