Global Accessibility Awareness Day (GAAD)
Morgens eine Videokonferenz, mittags schnell online für die Familie einkaufen und abends einen Film streamen – mit dem Beginn der Kontaktbeschränkungen hat ein Boom digitaler Angebote eingesetzt, die leider zum großen Teil für blinde und sehbehinderte Menschen nicht nutzbar sind.
Am 21. Mai 2020 findet zum neunten Mal der Global Accessibility Awareness Day (GAAD) statt mit dem Ziel, die breite Öffentlichkeit über digitale Barrierefreiheit und Menschen mit Behinderungen zu informieren.
Während alle Welt bei der Digitalisierung fröhlich Vollgas gibt, werden wir ausgebremst“, stellt Klaus Hahn, Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) fest. Gemeinsam fordern deshalb der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und der DBSV eine überfällige gesetzliche Regelung zur Barrierefreiheit digitaler Angebote.
Gelegenheit dazu ergibt sich durch den European Accessibility Act (EAA). Die Richtlinie (EU) 2019/882 verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU unter anderem dazu, den Online-Handel für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zu gestalten. In den kommenden Jahren wird entscheidend sein, was die deutsche Gesetzgebung aus dieser Vorgabe macht. Die beiden Selbsthilfeorganisationen fordern ein ambitioniertes Gesetzespaket, das Spielräume zugunsten behinderter Menschen nutzt.