Seh-Irrtümer im Faktencheck

Dunkelheit, Schnee-Regen, schlechte Sicht: Nicht ohne Grund ereignen sich im Herbst/Winter die meisten Verkehrsunfälle mit Sachschaden. Kommen unentdeckte Sehdefizite hinzu, kann das auch für Leib und Leben gefährlich werden. Verpflichtende Wiederholungssehtests gibt es in Deutschland nicht, deshalb rät das Kuratorium Gutes Sehen (KGS), die Augen alle zwei Jahre testen zu lassen - und räumt mit Irrtümern auf.

Irrtum 1: Vor allem ältere Menschen sehen schlecht und gefährden die Verkehrssicherheit - Fakt ist, dass 90 Prozent der über 60-Jährigen regelmäßig die Augen checken- und Defizite entsprechend ausgleichen lassen. Auf Risiko fahren die 40- bis 44-Jährigen ohne Brille: Im Gegensatz zu Brillenträgern gleichen Alters hat nicht einmal jeder dritte von ihnen in den letzten drei Jahren seine Augen überprüfen lassen.

Irrtum 2: Die Leistungsfähigkeit junger Augen bleibt bis ins Erwachsenenalter konstant - Verbreitet ist auch die Ansicht, dass kurzsichtige Menschen ihre erste Brille in der Schulzeit bekommen und die Brillenstärke dann bis zum Alter von ca. 45 Jahren fast konstant bleibt. „Untersuchungen an Studierenden haben jedoch gezeigt, dass etwa 20 Prozent erst im Erwachsenenalter kurzsichtig werden,“ so Wolfgang Wesemann, habilitierter Medizin-Physiker und Augenexperte des KGS. Der Führerscheinsehtest wird normalerweise im Alter von 17 bis 18 Jahren durchgeführt. Junge Menschen, die erst später kurzsichtig werden, wissen oftmals gar nicht um ihre Sehschwäche.

Irrtum 3: Wer nachtblind ist, darf kein Auto fahren - Jeder fünfte Autofahrer klagt über Nachtsehstörungen. Allerdings gibt es die sogenannte „echte Nachtblindheit“ in Deutschland nur sehr selten. Weitaus häufiger kommt es vor, dass Menschen in der Nacht kurzsichtiger sind als am Tag und im Dunkeln unscharf sehen. In diesem Fall können Optikbetriebe eine spezielle Brille zum Autofahren anfertigen. Auch gegen die Blendung entgegenkommender Scheinwerfer gibt es Abhilfe: Alltagstaugliche Brillengläser für Autofahrer versprechen blendfreies Fahren, besseres Kontrastsehen und optimierte Sehbereiche für Gleitsichtbrillenträger.

Irrtum 4: Gutes Sehen ist Privatangelegenheit - Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) legt fest, dass jeder Fahrzeugführer sicherstellen muss, dass er fahrtüchtig ist. Der Führerscheinsehtest verlangt eine Mindestsehschärfe von 70 Prozent. Wer schlecht sieht und ohne Korrektion einen Unfall verursacht, den trifft in jedem Fall eine Mitschuld.

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