Aus dem ZVA Report: Kontrollen in der Augenoptik

Aktuell wird vermehrt die sogenannte Kassennachschau, ein Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung, das seit dem 1. Januar 2018 angewendet werden kann, in Augenoptikgeschäften durchgeführt.

Der Prüfer kann unangekündigt während der Geschäftszeiten die ordnungsgemäße Erfassung der Kassenumsätze kontrollieren. Auch der Zoll interessiert sich für die Betriebe und prüft, ob die Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet sind und entsprechende Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

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